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Kater Casimir ist ein Abenteurer. Am liebsten durchstreift er sein Revier, klettert auf die höchsten Bäume, hält Wache im Gemüsebeet und lässt sich nur selten in der Wohnung blicken. In den letzten Tagen allerdings ist der aktive Kater kaum im Garten gesehen worden. Seine Aufmerksamkeit gilt fast ausschließlich der warmen Ofenbank im Wohnzimmer. Casimir mag keinen Winter. Sobald die Temperaturen rund um den Gefrierpunkt liegen, schränkt er die stundenlangen Streifzüge ein und guckt nur noch gelegentlich draußen nach dem Rechten.
Katzen haben es gerne warm und trotz dichten Winterfells können sie schnell frieren. Daher werden viele Freigängerkatzen im Winter zu Stubentigern. Das ist für sie natürlich eine große Umstellung. Von den aufregenden Abenteuern, die sie draußen erleben, in die stille Wohnung, das kann schnell langweilig werden. Daher sind in diesen kalten Tagen die Halter von Freigängern besonders gefragt. Richten Sie Ihrem tierischen Liebling mehrere gemütliche und warme Plätze ein. Am liebsten auf der Fensterbank, dann wärmt die Heizung von unten, und das Tier kann sein Revier weiter im Blick behalten. Bieten Sie verschiedene Spiele an, um der Katze trotz Frost und Schnee Abwechslung zu ermöglichen und damit die Zeit bis zum Frühjahr aus Katzensicht angenehm verläuft. Ein Fummelbrett kann hier zum Beispiel für Spaß und Auslastung sorgen.
Wenn Ihre Katze nicht zum Stubenhocker wird, sobald die Temperaturen fallen, sondern weiter ihre Freiheit genießen möchte, sollten Sie verstärkt darauf achten, dass sie jederzeit und vor allem nachts Zugang zum Haus hat. Eine Katzenklappe ist eine gute Lösung. Sie garantiert, dass Ihre Samtpfote draußen nicht frieren muss. Bei der Rückkehr ins Haus sollten Sie versuchen, die Pfoten Ihrer Katze – wenn nötig – vom Streusalz zu befreien, da dieses die empfindlichen Pfoten reizt.
Haben Sie einen eigenen Garten, sind auch Schutzhütten ein zusätzlicher gerne angenommener Rückzugsort für Freigänger. Diese Hütten können entsprechend isoliert und mit Decken eingerichtet werden, sodass es für Katzen gemütlich warm wird. Wenn Sie in der Schutzhütte Futter und Wasser bereitstellen, sollten Sie darauf achten, dass beides nicht einfriert, damit es Samtpfoten wie Casimir trotz Kälte an nichts fehlt.

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11.01.2018 17:53

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Kurz und prägnant – Luna und Balu sind nach wie vor beliebt

Ob Hund oder Katze: Tierhalter lieben die Namen Luna und Sam. Auch die TASSO-Statistik für das Jahr 2017 zeigt ein kaum verändertes Bild zu den Vorjahren. Bei Hunden sind noch immer die Namen Balu/Balou, Sam/Sammy und Buddy besonders beliebt, während Hündinnen vor allem Luna, Bella und Emma heißen. Kater werden ebenfalls gerne Sam/Sammy genannt. Auch Leo und Simba sind sehr beliebt. Bei Katzendamen wird der Anfangsbuchstabe L sehr gerne gewählt. Wenn sie Lust darauf haben, hören sie häufig auf Lilly/Lilli, Luna oder Lucy.

Unsere vollständige Übersicht über die Lieblingsnamen, finden Sie auf der TASSO-Homepage unter www.tasso.net/tiernamen.

Mischling vor Labrador und Schäferhund

Der Trend der Beständigkeit setzt sich auch bei den Lieblingsrassen fort. Wie die Auswertung der in 2017 eingegangenen Neuregistrierungen zeigt, sind Mischlingshunde nach wie vor ungeschlagen und liegen mit großem Abstand vorne auf der Rangliste. Ihnen folgen in der Top 10 der beliebtesten Rassehunde Labrador Retriever, Deutscher Schäferhund, Chihuahua, Französische Bulldogge, Jack Russell Terrier, Golden Retriever, Australian Shepherd, Yorkshire Terrier und Havaneser. Unsere Übersicht über die Lieblingsrassen finden Sie auf der TASSO-Homepage unter www.tasso.net/hunderassen.


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18.01.2018 16:36

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Das Land Thüringen schafft die Rasseliste ab

American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Co. gelten in Thüringen demnächst nicht mehr per se als gefährliche Hunde. Nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat in der vergangenen Woche auch der Landtag in Thüringen entschieden, die umstrittene Rasseliste abzuschaffen. Nach der Veröffentlichung der Änderung des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ im Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt wird in Thüringen in Zukunft kein Hund mehr allein aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten. Für TASSO ist das ein Grund zur Freude und eine weitere Bestätigung für die Forderung, Rasselisten deutschlandweit abzuschaffen. Denn in immerhin 13 deutschen Bundesländern werden nach wie vor zahlreiche Hunderassen völlig willkürlich und ohne wissenschaftliche Grundlage als gefährlich angesehen. TASSO appelliert daher an die verbliebenen deutschen Bundesländer dem Beispiel der drei Vorreiterländer zu folgen.

„Rasselisten haben in der Vergangenheit keinen effektiven Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geleistet. Dies belegen auch die zuletzt veröffentlichten Zahlen, denen zufolge von den 415 Beißvorfällen in Thüringen lediglich neun von den gelisteten Hunderassen verursacht wurden“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland bei TASSO. „Die Einstufung eines Hundes als gefährlich aufgrund seiner Rassezugehörigkeit ist wissenschaftlich unhaltbar und unseriös.“
Eine bundesweit einheitliche Hundegesetzgebung ohne Rasselisten ist daher eine wichtige Forderung von TASSO. „Uns ist bewusst, dass die Hundegesetze und -verordnungen in den Bereich der Gefahrenabwehr fallen und somit Kompetenz der Länder sind. Dennoch ist der derzeitige Flickenteppich aus den unterschiedlichsten Regelwerken weder für den Bürger noch für Hundehalter nachvollziehbar und zielführend“, findet Mike Ruckelshaus.
Auch für die überfüllten Tierheime in Deutschland wäre die Abschaffung der Rasselisten eine Erleichterung. „Hunde der gelisteten Rassen, die in der Vergangenheit nahezu nicht vermittelbar und oft jahrelang im Tierheim untergebracht waren, erhalten dann wieder die Chance auf ein neues Zuhause“, weiß Mike Ruckelshaus. Das Beispiel aus Thüringen zeigt: Der beharrliche Widerstand und unermüdliche Einsatz gegen die Rasselisten lohnt sich.
Einen Überblick über die in Deutschland geltenden Hundegesetze finden Sie hier.


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02.02.2018 10:53

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Notwendig, machbar, kostengünstig – Experten fordern Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen

Entlastung für die Tierheime durch die schnelle Rückvermittlung von Fundtieren, Erfolg im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel, Vorteile für die Tiergesundheit, den Tierschutz und den Verbraucherschutz – all das wäre mit einer bundesweit einheitlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Heimtiere möglich. Davon sind die Mitglieder des Netzwerks „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“, zu denen auch TASSO gehört, überzeugt. In der vergangenen Woche haben sie im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in Berlin erläutert, welche Vorteile sie darin sehen, dass alle Hunde und Katzen mit einem Transponder gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden. Auch ein konzeptioneller Vorschlag zur Umsetzung wurde den anwesenden Bundestagsabgeordneten und weiteren interessierten Gästen präsentiert.
Bereits seit vielen Jahren fordern Fachleute von der Politik eine bundeseinheitliche Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen. Im vergangenen Jahr haben sich deshalb alle Landestierschutzbeauftragten, Vertreter aus Tierärzteschaft und Transpondertechnologie sowie Tierschutzvereine und Haustierregister zum Netzwerk „K&R“ (Kennzeichnung und Registrierung) zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für eine deutschlandweit einheitlich geregelte Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht einzusetzen. Denn im Gegensatz zu vielen anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland bis heute keine entsprechende Regelung. Und das, obwohl die Umsetzung schon mit wenig bürokratischem und finanziellem Aufwand möglich wäre.
Das Konzept Registerverbund
In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits Modelle mit mehreren Registern, die in einem einzigen Datenbanksystem miteinander vernetzt sind. Eine solche Lösung wäre laut den Experten des Netzwerks „K&R“ auch eine optimale Lösung für Deutschland. So könnte auf mehr als zehn Millionen bereits registrierte Tiere aus den bestehenden Registern zurückgegriffen werden, ohne diese Daten kostenintensiv und mit hohem administrativem Aufwand erneut zu erheben. Die mit hohen Kosten verbundene Einrichtung und Verwaltung einer neuen Datenbank würde bei einem solchen Modell entfallen. Lediglich die Entwicklung einer speziellen Software, die alle Register im Verbund miteinander vernetzt, sowie die Bereitstellung eines Webservices durch alle angeschlossenen Register wären vonnöten. Tierhalter oder Finder von entlaufenen Tieren sowie öffentliche Stellen wie Städte, Gemeinden oder die Polizei könnten nach diesem Modell über individuell auf sie angepasste Abfragemöglichkeiten ihre Anfragen stellen. Darüber hinaus wäre ein solches System kompatibel mit einer europaweiten Kennzeichnung von Hunden und Katzen, wie sie vom Europaparlament seit Jahren gefordert wird.
„Mit einer bundeseinheitlichen Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen könnten wir vieles auf einmal erreichen“, sagt Dr. Hans-Friedrich Willimzik, Landesbeauftragter für Tierschutz des Saarlandes und Leiter des Netzwerks „K&R“. „Jetzt ist es an der künftigen Bundesregierung, unsere Forderung und den erarbeiteten Vorschlag zur Umsetzung zu überdenken und am Ende auch umzusetzen.“
Auch TASSO-Leiter Philip McCreight betont die Vorteile: „Bereits jetzt bringen wir jährlich rund 70.500 entlaufene Tiere wieder mit ihren Haltern zusammen. Etwa 45.000 Tiere mehr könnten pro Jahr wieder nach Hause zurückvermittelt werden, wenn es eine bundesweit geltende Kennzeichnungs- und Registrierungsflicht und somit eine gesetzlich verankerte Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen geben würde.“
Das Netzwerk K&R
Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung (K&R)“ ist ein interdisziplinärer Arbeitskreis von Experten unter der Leitung des Landesbeauftragten für Tierschutz des Saarlandes, Dr. Hans-Friedrich Willimzik, mit dem Ziel, dass in Deutschland die Rechtspflicht zur Kennzeichnung und Registrierung für Hunde und Katzen eingeführt wird. Deutschland ist hier Schlusslicht in Europa, zusammen mit vier weiteren Mitgliedstaaten. Die gravierenden Probleme, wie beispielsweise der illegale Welpenhandel, die stetige Zunahme von Straßenkatzen sowie überfüllte Tierheime, können nur mit einer stringenten europaweit und national harmonisierten vollständigen Rückverfolgbarkeit von Tierhaltern und Heimtieren gelöst werden. Weitere Hintergrundinformationen zur Arbeit des Netzwerks „K&R“ sind auf der neuen Internetseite www.heimtierverantwortung.net zu finden.


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09.02.2018 17:40

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Wenn der gemeinsame Weg zu Ende ist –
Die Bestattung eines Haustieres

Meine kleine Tierschutz-Hündin ist quietschfidel. Nicht einmal fünf Jahre ist sie alt und ich hoffe, dass sie mich noch viele, viele Jahre begleiten wird. Dennoch weiß ich, dass immer etwas passieren kann. Deswegen habe ich mir um das Unangenehmste Gedanken gemacht: Was passiert mit ihr, wenn sie eines Tages (hoffentlich in ganz weiter Ferne) stirbt? Ich weiß, dass ich außer mir sein werde vor Trauer, wenn ihr etwas zustößt. Das ist dann nicht der richtige Moment, um mich panisch zu informieren, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen habe ich Pläne geschmiedet und weiß, was mein Wunsch für den Ernstfall sein wird. Das Nachdenken darüber ist nicht schön, aber schließlich verdient meine fellige Freundin, dass ich mich diesem Thema stelle. So kann ich vermeiden, dass ich überstürzte Entscheidungen treffe, die ich später vielleicht bereue. – Gedanken einer TASSO-Mitarbeiterin zum Tode ihres Haustiers.

Im Folgenden stellen wir einige Optionen vor, die Tierhalter nach dem Tod ihres geliebten Vierbeiners für dessen Bestattung haben.

Der eigene Garten
Eine schöne Möglichkeit bietet sich denjenigen, die einen eigenen Garten besitzen. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Heimtiere auf einem ‘dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze‘ zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der „Durchführungsverordnung zum Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die Voraussetzungen zu finden. Dort ist auch geregelt, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit gestorben sein darf und dass der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss. Daher ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein.

Beim Tierarzt lassen
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. In der Regel bieten Tierärzte an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das bedeutet allerdings, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dass der Leichnam zur kommunalen Tierkörperbeseitigungsgesellschaft gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Das kostet zwischen 20 und 30 Euro. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dorthin bringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Menschen möchten ihren geliebten vierbeinigen Freund jedoch auf eine persönlichere feierliche Art und Weise bestatten.
Eine Urne mitnehmen
Dazu besteht beispielsweise die Möglichkeit, Hund, Katze oder Pferd in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher (im Durchschnitt rund 300 Euro). Dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes jedoch später mit nach Hause nehmen.
Letzte Ruhestätte Tierfriedhof
Im Trend liegen seit einigen Jahren auch Tierfriedhöfe. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab sowie eventuell für die vorherige Kremierung. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können, zum Beispiel in Essen. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben. Weitere Informationen zur gemeinsamen Bestattung finden Sie in unserem früheren Newsletter.
Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden – wir wünschen allen, die sich dieser schweren Situation stellen müssen, viel Kraft!
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15.02.2018 20:22

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Wenn Birke, Buche und Erle zum Feind werden –
Eine Pollenallergie macht auch vor unseren Haustieren nicht halt

Die Sonne hat sich zwar bislang noch nicht so viele Stunden blicken lassen, aber dennoch: Das Frühjahr ist da. Das merken viele Menschen vor allem an ihren tränenden Augen und der juckenden Nase. Denn mit dem Frühjahr zusammen kommen auch Jahr für Jahr die Pollen. Und die sind für viele Menschen mit Heuschnupfen ein großes Problem. Sicher kennt jeder in seinem Umfeld jemanden, der in dieser Zeit schnieft, schnupft und leidet. Nicht viel anders geht es da unseren Tieren. Denn eine Pollenallergie ist eine häufige Allergie bei unseren Vierbeinern.

„Auch Hunden und Katzen bereiten die Pollen oft große Probleme“, weiß die für TASSO tätige Tierärztin Dr. Bettina Schmidt. Bei ihnen zeigen sich die Symptome jedoch etwas anders. Deshalb spricht man bei Hunden und Katzen nicht von Heuschnupfen, sondern von einer Atopie, einer allergischen Reaktion auf Stoffe aus der Umwelt wie zum Beispiel Blütenpollen. Zwar haben die Vierbeiner selten auch mit Niesreiz und tränenden Augen zu kämpfen, sehr viel häufiger tritt aber massiver Juckreiz auf. „Das erste Anzeichen für eine Atopie ist ein starker Juckreiz, der zu Beginn ohne Hautveränderungen auftritt“, erklärt die Tierärztin.

Die allergieauslösenden Stoffe, die sogenannten Allergene, dringen durch die Poren in die Haut ein und sorgen für ein starkes Jucken. Hund und Katze versuchen, sich durch Kratzen und Schubbern Erleichterung zu verschaffen und knabbern und lecken viel an den erreichbaren Stellen. Besonders bei Tieren mit einem dichten Fellkleid bleibt eine allergische Reaktion auf der Haut oft lange Zeit unbemerkt.

Die am meisten betroffenen Stellen sind das Gesicht und die Ohren, aber auch die Innenseiten an den Beinen, die Leisten und der Zwischenzehenbereich. Die Haut reagiert mit Rötungen und Pusteln und kann sich durch zunehmende Pigmentierung auch dunkler verfärben. „Die geschwächte Haut kann sich nun leichter mit Bakterien und Hefepilzen infizieren, und es kann eine massive Hautentzündung entstehen“, erklärt Dr. Bettina Schmidt. Atemwegssymptome, ähnlich dem Heuschnupfen beim Menschen, treten bei Hunden und Katzen selten auf.

Für die Diagnose unbedingt zum Tierarzt

Die Diagnose „Pollenallergie“ kann nur ein Tierarzt stellen. Er führt dazu verschiedene Untersuchungen durch, wertet die Symptome aus und fragt die Krankheitsgeschichte des Tieres ab. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, wann die Symptome auftreten. Ist das vorwiegend im April und Mai sowie im September und Oktober, ist das ein Hinweis darauf, dass der Vierbeiner unter einer Pollenallergie leiden könnte. Die genaue Untersuchung ist jedoch in jedem Fall wichtig, schließlich könnte auch eine andere Ursache für Juckreiz und Hautveränderungen bestehen.
Sollte die Diagnose „Pollenallergie“ lauten, ist das aber kein Grund zu Panik, da diese Allergie gut behandelt werden kann. „Dafür gibt es verschiedene Methoden und Medikamente. Einige mildern die Symptome, andere bekämpfen die Ursache“, erklärt Dr. Bettina Schmidt. Und: Auch bei Haustieren ist eine sogenannte Hyposensibilisierung möglich. Dabei wird den Tieren über einen langen Zeitraum immer wieder eine geringe Dosis der Allergene gespritzt. Die Dosis wird schrittweise erhöht, so dass sich das tierische Immunsystem an die Allergene gewöhnt und die Reaktion darauf nicht mehr so heftig ausfällt.
Zusätzlich kann den betroffenen Tieren mit einigen einfachen Maßnahmen die Allergiezeit erleichtert werden. Zum Beispiel sollten die Spaziergänge mit Hunden nicht allzu lang werden und am besten dann stattfinden, wenn der Pollenflug nicht so stark ist. Außerdem sollte bei langhaarigen Tieren das Fell in dieser Zeit möglichst kurz gehalten werden. Weiterhin ist es wichtig, Decken und Kissen, auf denen die Tiere viel liegen, regelmäßig zu waschen.

Wir hoffen, dass weder Sie noch Ihr Tier unter einer Pollenallergie leiden und wünschen Ihnen eine tolle Frühlingszeit!

© Copyright TASSO e.V.
09.04.2018 09:01
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